BAHNER Punkt
fachanwaltskanzlei  heidelberg
arzt | medizin | gesundheitsrecht
Home Person Aktuelles Leistungen Seminare Mediation Publikationen Videos, Interviews, Statements Corona-Recht Kontakt
Publikationen
Bücher
WHO-Pandemievertrag - Der finale Angriff auf Ihre Freiheit
Corona-Impfung - Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten
Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen
Recht im Bereitschaftsdienst - Handbuch für Ärzte und Kliniken
Das neue Werberecht für Ärzte
Honorarkürzungen, Arzneimittelregresse, Heilmittelregresse
Wirtschaftlichkeitsprüfung bei Zahnärzten
Beiträge
Aufsätze
Würzburger Erklärung
Unternehmen Zahnarztpraxis
Die Zahnarztpraxis als Marke
Empowerment in der Pflege
Handbuch Gesundheits- und Medizinmarketing
Management Handbuch Krankenhaus
Broschüren
Medizin § Recht
Leitfaden Patientenorientiertes Beschwerdemanagement

Publikationen von Beate Bahner

Das neue Werberecht für Ärzte

Rezensionen zur Erstauflage

Werbemaßnahmen von Freiberuflern haben eine kurze Tradition und das aus gutem Grund: Bis vor wenigen Jahren war es nämlich den Angehörigen der Freien Berufe, also beispielsweise Ärzten, Tierärzten, Rechtsanwälten und Steuerberatern strikt untersagt, für ihr eigenes Dienstleistungsangebot zu werben. Auf die Einhaltung des Werbeverbots achteten vor allem die auf Landesebene angesiedelten Berufskammern, die nicht mit der Einleitung rechtlicher Schritte bei (vermeintlichen) Verstößen von Berufsangehörigen zögerten.

Im Folgenden wird nicht näher auf die traditionellen Gründe für die Werbebeschränkungen eingegangen, sondern vor allem der Tatsache Aufmerksamkeit geschenkt, dass sich die rechtliche Ausgangssituation mittlerweile fundamental gewandelt hat. Die Werbe-Spielräume von Freiberuflern sind in den letzten Jahren beträchtlich gewachsen. Freiwillig haben die Berufskammern ihren Toleranzbereich allerdings nicht vergrößert. Wegbereiter der neuen „Werbefreiheit“ war und ist insbesondere das Bundesverfassungsgericht, das in vielen Einzelentscheidungen die Unvereinbarkeit von Werbeverboten und/oder -einschränkungen mit dem im Grundgesetz verankerten Recht der freien Berufsausübung feststellte und hierdurch unterschiedlichen Werbeformen den Weg ebnete.

Ohne die inzwischen vielfältigen Werbemöglichkeiten von Freiberuflern gäbe es weder Bedarf noch ausreichend Inhaltsstoff für ein Grundlagenwerk zum Thema „Werberecht der Ärzte“, wie es Beate Bahner verfasst hat, und das in keinem Bücherregal eines selbstständig tätigen Arztes fehlen sollte.

Was macht das im Jahr 2004 in zweiter aktualisierter und überarbeiteter Auflage erschiene Werk so wertvoll? Folgende Gesichtspunkte drängen sich nach der Lektüre des Buches auf: Aktualität, Vollständigkeit, Verständlichkeit, fachliche Qualität und Schaffung von (Rechts-)Sicherheit.

Da das Werberecht der Freien Berufe einem rasanten Wandel unterliegt, sind Bücher zum Thema Werbung von Ärzten innerhalb weniger Jahre nach ihrem Erscheinen (zumindest teilweise) inhaltlich überholt. Ein Arzt, der sich heute aus wirtschaftlichen Gründen mit dem Thema Werbung beschäftigt, benötigt in jedem Fall einen Ratgeber, der ihm die aktuellen Werbe-Spielräume aufzeigt. Einen solchen findet er in dem Buch von Beate Bahner, die Rechtsanwältin ist und sich seit mehreren Jahren eingehend mit dem Thema Werbung von Ärzten beschäftigt, somit also getrost als Spezialistin bezeichnet werden kann, und zusammen mit dem Verlag für die fachliche Qualität des Buches steht.

Besonders hervorzuheben ist die aufwändige Recherche der Autorin, die zu einem vollständigen und detailgenauen Standardwerk geführt hat. Das Thema Werbung von Ärzten wird vor einem historisch-theoretischen Hintergrund behandelt. Ein solches Vorgehen trägt zum Gesamtverständnis der insgesamt komplizierten Thematik bei und berücksichtigt gleichzeitig die auch heute noch zahlreichen juristischen Fallstricke im Zusammenhang mit der Umsetzung von Werbemaßnahmen. In bemerkenswerter Ausführlichkeit setzt sich die Autorin mit der Frage der Zulässigkeit unterschiedlicher Werbemaßnahmen auseinander und macht durch den fortlaufenden Verweis auf Gerichtsentscheidungen deutlich, inwieweit einzelne Werbeformen bereits heute rechtlich abgesichert sind. In die Betrachtung werden übrigens auch bislang eher ungewöhnliche Marketing-Maßnahmen einbezogen, wie beispielsweise die medienwirksame Öffentlichkeitsarbeit.

Ein werbewilliger Arzt ist natürlich vor allem daran interessiert, einen maximalen Werbeerfolg unter Inkaufnahme geringer (finanzieller) Risiken zu erzielen. Die Publikation von Beate Bahner bietet diesbezüglich eine hervorragende Hilfestellung, denn sie beschränkt sich nicht auf die Auseinandersetzung mit verschiedenen Werbeformen, sondern klärt auch über mögliche juristische Konsequenzen im Fall der Überschreitung berufsrechtlicher/wettbewerbsrechtlicher Grenzen auf. Ein juristisch nicht vorgebildeter Leser gewinnt somit an (Rechts-) Sicherheit und baut Sorgen ab, die nicht selten im Zuge der (gedanklichen) Einleitung von Werbemaßnahmen entstehen.

Fazit: Das rund 370 Seiten umfassende Fachbuch ist für jeden niedergelassenen Arzt von großem praktischen Wert, da es eine wichtige Entscheidungshilfe bei der Durchführung von Werbemaßnahmen bietet und ein komplexes Rechtsgebiet gründlich sowie gut verständlich erläutert. Der potenzielle Leserkreis beschränkt sich allerdings nicht auf Mediziner, denn auch Juristen finden in dem Buch ein hervorragendes Grundlagenwerk zum Thema „Werbung von Ärzten“.

freiberufler.net-Redaktion
Fundstelle:
www.freiberufler.net/bin/action.php?todo=buchrezensionen&sub=10&bid=19

 

kanzlei bahner | schloss-wolfsbrunnenweg 15/1 | 69118 heidelberg | tel 06221 / 72 493 70 | fax 06221 / 72 493 69 | e-mail info@beatebahner.de | Datenschutz

B Punkt